AGB
AGB als DownloadAllgemeine Geschäftsbedingungen des Unternehmens bueroloesungen (Stand 1. Mai 2009)
Luisenstraße 127
53721 Siegburg
Deutschland
Inhaberin Iris C. Mamadi
www. bueroloesungen.eu
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Unternehmens Iris C. Mamadi
Das Unternehmen Iris C. Mamadi bueroloesungen, im Folgenden bueroloesungen genannt - bietet Dienstleistungen an — im Folgenden Dienste genannt — die für beide Vertragsparteien ein besonderes Vertrauensverhältnis erfordern. Um diesem besonderen Erfordernis gerecht zu werden, um die Rechte und Pflichten, die aus dem Vertrag entstehen transparent zu machen und umfassend zu erläutern und um notwendige Abläufe festzuschreiben, gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 1 Leistungsumfang
(1) Die Dienste der bueroloesungen richten sich ausschließlich an gewerblich tätige Unternehmen sowie Freiberufler.
(2) Die Dienste werden von bueroloesungen entsprechend dem gewählten Tarif und in Absprache mit dem Auftraggeber erbracht. Ist eine Absprache mit dem Auftraggeber im Einzelnen nicht möglich, erbringt bueroloesungen ihre Dienste so, wie es dem mutmaßlichen Willen des Auftraggebers entspricht. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweils gewählten Tarifs bzw. aus der mit dem Auftraggeber getroffenen Einzelvereinbarung.
(3) Soweit zum Leistungsumfang des gewählten Tarifs bzw. der Einzelvereinbarung eine oder mehrere Rufnummern gehören, besteht kein Anspruch auf Erteilung bestimmter Rufnummern oder auf Eintragung dieser Rufnummern in öffentliche Verzeichnisse. Bueroloesungen bleibt Inhaber sämtlicher Rechte und Pflichten an diesen Rufnummern. Nach Beendigung des Vertrages hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Überlassung dieser bueroloesungen Rufnummern. Eine eventuell benötigte Anrufweiterleitung von einer Rufnummer des Auftraggebers ist nicht Gegenstand des Vertragsverhältnisses mit bueroloesungen.
(4) Soweit zum Leistungsumfang des gewählten Tarifs die Anrufentgegennahme mit einer Anruferbegrüßung gehört, kann diese vom Auftraggeber jederzeit geändert werden.
Die Anrufbearbeitung kann auch einfache geschäftliche Vorgänge (Auftrags- oder Bestellannahmen, Erteilung einfacher Informationen) beinhalten, soweit diese für bueroloesungen einem einfach standardisierbaren Schema folgen und vorab festgelegt wurden. Bueroloesungen behält sich vor, Art und Umfang des hierfür vom Auftraggeber vorgegebenen Textes auf ein dem Vertragsverhältnis angemessenes Maß zu begrenzen. Der Auftraggeber wird hierüber unverzüglich informiert. In jedem Fall ausgeschlossen sind individuelle Verkaufs- oder Beratungsdienstleistungen im Auftrag des Auftraggebers durch Mitarbeiter der bueroloesungen.
(5) Soweit zum Leistungsumfang eine Benachrichtigung gehört, zum Beispiel die Aufnahme von Gesprächsnotizen, beim Empfang von Faxen et., ist lediglich die rechtzeitige Absendung der Nachricht auf dem vertraglich vereinbarten Wege geschuldet. Der Abruf der Nachricht obliegt in jedem Fall dem Auftraggeber.
(6) bueroloesungen verpflichtet sich alle Dienste mit größter Sorgfalt auszuführen. Es kann jedoch nicht völlig ausgeschlossen werden, dass Informationen in Einzelfällen unvollständig, unklar oder unrichtig an bueroloesungen übermittelt bzw. inhaltlich unklar oder unrichtig verstanden und weitergeleitet werden. Eine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Informationen wird nicht übernommen.
(7) Sofern bueroloesungen dem Auftraggeber je nach gewähltem Tarif bzw. nach Einzelvereinbarung weitere Leistungen zur Verfügung stellt (z. B. Telefonnummern, zusätzliche Adressen o. ä.),so bleibt sie ebenfalls Inhaber sämtlicher Rechte hieran. Die Befugnis zur Nutzung durch den Auftraggeber ist auf die Vertragslaufzeit beschränkt; ein Anspruch auf Überlassung nach Ablauf der Vertragslaufzeit besteht nicht. Dies gilt auch für solche Leistungen, die erst nach Vertragsabschluss durch bueroloesungen eingeführt werden.
(8) Wird dem Auftraggeber durch bueroloesungen neben dem Hauptsekretariat ein oder mehrere Zusatzsekretariate für Mitarbeiter zur Verfügung gestellt, so dürfen diese nur von dem Auftraggeber bzw. dessen Mitarbeitern selbst genutzt werden. Jegliche entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung an Dritte sowie andere Unternehmen des Auftraggebers ist untersagt.
Der Inhalt der Anruferbegrüßung muss stets Bezug zu dem Hauptsekretariat aufweisen.
Bei Kündigung des Hauptsekretariats, werden die Zusatzsekretariate automatisch auch gekündigt.
(9) bueroloesungen behält sich eine zeitweilige Beschränkung oder Unterbrechung der Dienste aus wichtigem Grund vor, insbesondere bei
- kurzzeitiger Belegung aller Sekretariatsplätze wegen nicht vorhersehbaren, überdurchschnittlichen Anrufaufkommens,
- Reparaturen, Wartungsarbeiten etc., die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb notwendig sind,
- technisch notwendiger Änderungen am System (z. B. Aufschaltung neuer Leitungen, Austausch von Hardware etc.)
(10) bueroloesungen ist berechtigt, sämtliche Pflichten durch Dritte im Auftrag erfüllen zu lassen, soweit der Dritte die gleichen Verschwiegenheitsstandards einhält wie bueroloesungen und soweit dem nicht berechtigte Interessen des Auftraggebers entgegenstehen. Der Auftraggeber nimmt die erbrachte Leistung als Leistung der bueroloesungen an.
(11) bueroloesungen ist berechtigt die Leistungsbeschreibungen nachträglich zu ändern oder zu ergänzen. Bueroloesungen teilt dem Auftraggeber in diesem Fall die Änderungen in Textform mit. Weicht die geänderte Leistungsbeschreibung zum Nachteil des Auftraggebers von der bisherigen ab, ist er berechtigt, innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung von dem ihm in diesem Falle zustehenden außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch zu machen, ansonsten gilt die Änderung als genehmigt. Auf die Frist und die Folgen ihrer Nichteinhaltung weist bueroloesungen den Auftraggeber in der Mitteilung hin. Die Änderungen werden nicht vor Ablauf der Monatsfrist wirksam.
§ 2 Vertragsbeginn
(1) Das Vertragsverhältnis beginnt zum vereinbarten Termin, spätestens jedoch mit der tatsächlichen Inanspruchnahme der Dienst. Bueroloesungen sendet dem Auftraggeber eine Auftragsbestätigung in Textform zu. Diese enthält die wesentlichen vereinbarten Vertragsdaten, insbesondere zum Vertragsbeginn, die Leistungsbeschreibung des gewählten Tarifs bzw. der Einzelvereinbarung und das aktuelle Preisverzeichnis, soweit diese dem Auftraggeber nicht bereits mit dem Angebot übersandt wurden.
(2) Wird dem Auftraggeber zu Beginn des Vertragsverhältnisses eine Grundgebührenbefreiung und/oder ein Guthaben für die nutzungsabhängigen Leistungsentgelte gewährt, hat dies keinen Einfluss auf den Bestand oder die Dauer des Vertragsverhältnisses. Insbesondere sind auch in diesem Falle die in § 9 genannten Kündigungsfristen einzuhalten und die über das gewährte Guthaben hinausgehenden Nutzungsentgelte zu zahlen.
(3) bueroloesungen behält sich eine Identitätsprüfung des Auftraggebers bzw. seines/seiner gesetzlichen Vertreter(s) durch geeignete Maßnahmen (Post IdentifikationsVerfahren, Vorlage des Personalausweises o. ä.), eine Bonitätsprüfung (§ 10) sowie die Stellung von Sicherheiten (§ 5 Abs. 3) vor. Ebenso kann bueroloesungen die Freischaltung zusätzlicher kostenpflichtiger Dienste von einer positiven Bonitätsprüfung oder der Stellung von Sicherheiten abhängig machen.
§ 3 Pflichten und Obliegenheiten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich die bueroloesungen davon in Kenntnis zu setzen, wenn er oder ein von ihm benannter Ansprechpartner/Vertreter für einen längeren Zeitraum als zwei Wochen telefonisch nicht zu erreichen und auch sonst nicht in der Lage ist, für ihn bestimmte Benachrichtigungen abzurufen. Der Auftraggeber hat selbständig dafür Sorge zu tragen, dass die technischen Einrichtungen, über die er Benachrichtigungen empfängt (Faxgerät, EMail, Mobiltelefon etc.) empfangsbereit sind und trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass eventuelle Anrufweiterleitungen seiner Anschlüsse auf bueroloesungen Rufnummern korrekt geschaltet sind.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich Dienstleistungen der bueroloesungen weder zum Abruf noch zur Verbreitung von Inhalten zu verwenden, die gegen gesetzliche Bestimmungen - gleich welcher Art - verstoßen. Der Auftraggeber hat jeglichen Eindruck im Rechts- und Geschäftsverkehr zu vermeiden, von ihm zu verantwortende Inhalte seien der bueroloesungen zuzurechnen.
(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich bueroloesungen unverzüglich über Änderungen der Rechtsform, der gesetzlichen Vertretung, der Anschrift oder seiner Kontoverbindung zu unterrichten.
(4) Kommt der Auftraggeber einer seiner Verpflichtungen aus den Absätzen 1 bis 3 dieses Paragraphen nicht nach, ist die bueroloesungen berechtigt, gegenüber Dritten zu offenbaren, dass sie als externer Dienstleister für den Auftraggeber tätig ist, wenn dies zur Wahrung ihrer eigenen Belange, insbesondere dem Schutz ihrer Mitarbeiter, erforderlich ist.
Weitere Rechte, insbesondere das Recht zur außerordentlichen Kündigung (§ 9 Abs. 2) bleiben hiervon unberührt.
Im Falle der Verletzung der Pflichten aus Absatz 3 ist die bueroloesungen zudem berechtigt, dem Auftraggeber für die Aufforderung zur Aktualisierung der dort genannten Daten eine pauschale Gebühr von 5,- EUR in Rechnung zu stellen und falls er dieser Aufforderung nicht nachkommt und entsprechende Nachforschungen erforderlich werden eine Recherchegebühr von 25,- EUR.
Dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich gestattet den Nachweis zu führen, dass ein entsprechender Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die jeweilige Pauschale ist. Bueroloesungen behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vor, soweit dieser die Pauschale nicht nur unwesentlich übersteigt.
(5) Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche Änderungsaufträge der bei bueroloesungen hinterlegten Anweisungen, Benachrichtigungsoptionen etc. ausschließlich
- per Fax, welches die Unterschrift des Auftraggebers oder eines bei bueroloesungen bekannten Mitarbeiters des Auftraggebers trägt
- telefonisch mit dem bei Vertragsbeginn vereinbarten Passwort für die telefonische Nutzung (TelefonPasswort) oder dadurch, dass er seine Identität durch einen Rückruf auf einer bei bueroloesungen hinterlegten Telefonnummer bestätigt
Der Auftraggeber akzeptiert, dass Änderungsanweisungen, die auf anderen Übertragungswegen an bueroloesungen herangetragen werden, aus Sicherheitsgründen ausnahmslos nicht ausgeführt werden können. Hiervon unberührt bleibt das Recht von bueroloesungen anderweitige zusätzliche oder die bisherige Methoden ersetzende Identifikationsmethoden einzuführen.
(6) Sobald dem Auftraggeber Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Informationen durch Mitarbeiter der bueroloesungen möglicherweise unvollständig, inhaltlich unklar oder unrichtig weitergeleitet wurden (§ 1 Abs. 6), obliegt es dem Auftraggeber im ihm zumutbaren Umfang durch Rückfragen bei dem Anrufer und/oder andere hiefür geeignete Maßnahmen diese Unklarheiten auszuräumen, um eventuell drohende Schäden zu verhindern bzw. so gering wie möglich zu halten. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Informationen solche Vorgänge betreffen, die erhebliche wirtschaftliche oder sonstige Auswirkungen für den Geschäftsbetrieb des Auftraggebers oder dessen Vertragspartner haben können.
(7) Der Auftraggeber wird bueroloesungen rechtzeitig davon in Kenntnis setzen, wenn zu erwarten ist, dass das über sein Sekretariat abzuwickelnde Anrufvolumen zum Beispiel bei Werbeaktionen o. ä. über das bis dahin übliche Maß deutlich hinausgehen wird. Übersteigt das Anrufvolumen das übliche Maß erheblich, ist bueroloesungen ohne eine solche Ankündigung berechtigt, die Anrufbearbeitung auf das bisherige Maß zu beschränken.
§ 4 Leistungsentgelte
(1) Das Leistungsentgelt richtet sich nach dem jeweils vertraglich vereinbarten Tarif Dieses besteht aus einer monatlichen Grundgebühr für die Bereitstellung der Dienste und den nutzungsabhängigen Einzelentgelten. Es gilt das Preisverzeichnis der bueroloesungen in seiner jeweils gültigen Fassung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Das Leistungsentgelt bei vertraglichen Einzelvereinbarungen (z. B. Pauschalpreise oder preisliche Vereinbarungen, die von den Tarifen der bueroloesungen abweichen) richtet sich nach der dort getroffenen Preisvereinbarung. Zusätzliche Nutzungsgebühren werden nach Aufwand berechnet. Es gilt auch hier das Preisverzeichnis der bueroloesungen in seiner jeweils gültigen Fassung.
(3) Die nutzungsabhängigen Leistungsentgelte werden nach den tatsächlich erbrachten Leistungen, also insbesondere Annahme und Bearbeitung von Anrufen oder sonstigen Aufträgen berechnet. Die Zahlungspflicht für Anrufe besteht für alle an die bueroloesungen Rufnummern des Auftraggebers gerichteten Anrufe, auch für solche ohne verwertbares Kommunikationsergebnis (Fax auf Telefon, verwählt, Störanrufer etc.), es sei denn, bueroloesungen hat die Anrufe zu vertreten. Angefangene Minuten werden jeweils zur vollen Minute aufgerundet.
(4) Abrechnungsmonat ist jeweils ein Monat, beginnend mit dem Kalendertag des Vertragsbeginns.
Auf Verlangen einer der Vertragparteien kann ein abweichender Beginn des Abrechnungszeitraums festgelegt werden.
(5) Die Grundgebühren werden jeweils mit Beginn eines Abrechnungszeitraums im Voraus fällig es sei denn es wurde eine andere Vereinbarung getroffen. Die nutzungsabhängigen Leistungsentgelte werden vorbehaltlich des Absatzes 6 mit Ablauf des Abrechnungszeitraums fällig, in dem die Dienste in Anspruch genommen wurden.
(6) Übersteigt das Leistungsentgelt innerhalb eines Abrechnungszeitraums ein oder mehrfach ein bei Vertragsabschluss vereinbartes Kreditlimit, so wird es jeweils am Tag des Erreichens dieser Summe fällig. Ist bei Vertragsabschluss kein Kreditlimit vereinbart, so beträgt dieses 100,00 EUR. Es kann auf Verlangen einer Partei jederzeit herauf oder herabgesetzt werden. Die Heraufsetzung des Kreditlimits kann von der Stellung einer angemessenen Kaution abhängig gemacht werden (§ 5 Abs. 3).
(7) bueroloesungen stellt dem Auftraggeber bei Fälligkeit eine Rechnung, aus der die monatliche Grundgebühr sowie die Einzelentgelte zusammengefasst nach Dienstleistungsgruppen ersichtlich sind. Zusatzsekretariate werden zusammen mit dem Hauptsekretariat abgerechnet.
Bueroloesungen ist berechtigt elektronische Rechnungen zu erstellen, die den jeweiligen steuerrechtlichen Vorschriften (vgl. § 14 UStG) genügen.
(8) bueroloesungen behält sich die Änderung von Leistungsentgelten vor. Sie kann eine Erhöhung insbesondere in dem Fall vornehmen, in dem sie selbst Preiserhöhungen durch Dritte (z. B. Mobilfunknetzbetreiber, Festnetzbetreiber) oder durch sonstige im gewöhnlichen Betrieb entstandenen Kostenfaktoren ausgesetzt ist.
(9) Änderungen von Leistungsentgelten teilt bueroloesungen dem Auftraggeber in Textform mit. Weichen diese Änderungen zum Nachteil des Auftraggebers von den bisherigen Regelungen ab, ist er berechtigt innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung von dem ihm in diesem Falle zustehenden außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch zu machen, ansonsten gilt die Änderung als genehmigt. Auf die Frist und die Folgen ihrer Nichteinhaltung weist bueroloesungen den Auftraggeber in der Mitteilung hin. Die Änderungen werden nicht vor Ablauf der Monatsfrist wirksam.
§ 5 Einzug, Sicherung, Verzug
(1) Der Auftraggeber ermächtigt bueroloesungen widerruflich das Leistungsentgelt unmittelbar nach Fälligkeit, frühestens aber fünf Werktage nach Zugang der Rechnung von einem durch den Auftraggeber zu benennenden Girokonto einzuziehen. Weist das Konto die erforderliche Deckung nicht auf, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstitutes keine Verpflichtung zur Einlösung. Ist die Durchführung des Lastschriftverfahrens von einem Girokonto nicht möglich (z. B. Sitz des Auftraggebers im Ausland), verpflichtet sich der Auftraggeber eine Einzugsermächtigung von einem Kreditkartenkonto zu erteilen. Im Falle einer von Satz 1 abweichenden Zahlungsweise ist bueroloesungen berechtigt, eine Bearbeitungspauschale von monatlich 6,00 EUR zu verlangen.
(2) Kann eine Lastschrift mangels Deckung des Kontos nicht ausgeführt werden oder veranlasst der Auftraggeber eine Rücklastschrift, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, wird für die hierfür entstehenden Kosten ein pauschaler Aufwendungsersatz in Höhe von jeweils 8,00 EUR fällig. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Auftraggeber offen.
(3) In begründeten Ausnahmefällen (z. B. Beauftragung besonders Kosten auslösender Leistungsmerkmale wie Rufweiterleitung ins Ausland, Domiziladressen, Sonderrufnummern, Vorliegen einer negativen Bonitätsauskunft über den Auftraggeber, fehlende Einzugsermächtigung von einem Giro- oder Kreditkartenkonto) ist bueroloesungen berechtigt, zur Sicherung iihrer Leistungsentgeltansprüche die Stellung einer angemessenen Kaution bis zum Dreifachen des zu erwartenden monatlichen Leistungsentgelts zu verlangen. Ein Anspruch auf Verzinsung der Kaution besteht nicht. Bei Wegfall des Sicherungsgrundes wird die Kaution auf Verlangen des Auftraggebers unverzüglich zurückgezahlt.
(4) Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung des Leistungsentgelt in Verzug, ist bueroloesungen unbeschadet weiterer Rechte insbesondere der Geltendmachung von Verzugszinsen und der Kündigung berechtigt, nach entsprechender Ankündigung die Leistungen einzustellen. Die Verpflichtung zur Zahlung etwaiger Grundgebühren bleibt auch in diesem Falle bestehen. Für nach dem Eintritt des Verzugs erforderliche Mahnschreiben wird dem Auftraggeber eine Pauschale von je 5,00 EUR berechnet. Es bleibt ihm offen, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
§ 6 Einwendung gegen die Berechnung des Leistungsentgelts, Gegenansprüche
(1) Einwendungen gegen die Berechnung des Leistungsentgelts hat der Auftraggeber
innerhalb von einem Monat ab Zugang der Rechnung direkt an bueroloesungen zu erheben. Die Rechnung gilt als genehmigt, wenn der Auftraggeber ihr nicht innerhalb dieser Frist widersprochen hat. Bueroloesungen macht den Auftraggeber auf die Frist und die Folgen der Nichteinhaltung in jeder Rechnung aufmerksam. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
(2) Die Zahlungspflicht bleibt auch im Falle der Erhebung von Einwendungen bestehen, solange bueroloesungen die Einwendungen nicht als berechtigt anerkennt, innerhalb von einem Monat ab Zugang der Einwendung nicht substantiiert zu den Einwendungen Stellung genommen hat oder die Einwendungen rechtskräftig festgestellt sind. Der Auftraggeber ist insbesondere nicht berechtigt bereits gezahlte Beträge zurückzufordern (Rücklastschrift).
(3) Gegen Forderungen der bueroloesungen kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungs — oder Leistungsverweigerungsrechts steht dem Auftraggeber nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zu. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 7 Datenschutz
(1) bueroloesungen erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen des Vertragsverhältnisses entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen — und zwar einerseits zur Erfüllung der Vertragspflichten — andererseits zum Nachweis der Leistungsentgelte des jeweils gewählten Tarifes.
§ 8 Haftung
(1) bueroloesungen haftet für Schäden gleich aus welchem Rechtsgrund sowohl vertraglicher als auch außervertraglicher Art nur dann, wenn bueroloesungen die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat oder der Schaden auf der Verletzung von Kardinalpflichten (wesentlicher Vertragspflichten) beruht. Bei einfacher fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten beschränkt sich die Haftung des Unternehmens bueroloesungen auf die nach dem Vertragsverhältnis typischen und vorhersehbaren Schäden. Bueroloesungen haftet bei einfach fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten nicht für mittelbare Schäden
Bei einfacher fahrlässiger Verletzung von, insbesondere für entgangenen Gewinn. Alle darüber hinausgehenden Schadenersatzansprüche werden vorbehaltlich des Absatzes 2 ausgeschlossen.
(2) Absatz 1 gilt nicht bei Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vermögensschäden, die auf der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen beruhen. Telekommunikationsdienstleistungen sind Dienste, die ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen, etwa im Rahmen der Gesprächsweiterleitung. Insoweit gelten die gesetzlichen Regelungen. Auch die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(3) Die Haftung der bueroloesungen für Vermögensschäden, die auf Übermittlungsfehler zwischen Auftraggeber bzw. ihren Kunden und Mitarbeitern der bueroloesungen beruhen, ist insbesondere ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber nicht seinerseits seiner Obliegenheit zur Schadensvermeidung bzw. —minderung nachgekommen ist und/oder Änderungsaufträge auf anderen als den in § 3 Abs. 5 genannten Kommunikationswegen übermittelt hat.
(4) Die Haftung der bueroloesungen für Schäden, die durch Ausfall, Beeinträchtigung oder fehlerhafte Bedienung von Anlagen und Einrichtungen Dritter, insebsondere Telekommunikationsdienste, wie z. B. der Deutschen Telekom AG oder Mobilfunknetzbetreibern und Serviceprovidern sowie durch höhere Gewalt verursacht wurden, ist ausgeschlossen, es sei denn, bueroloesungen hat derartige Schäden gemäß Abs. 1 und 2 zu vertreten.
(5) Sämtliche Schadenersatzansprüche gegen bueroloesunegn sind innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände durch den Auftraggeber jedoch spätestens fünf Jahre nach ihrer Entstehung ohne Rücksicht auf die Kenntnis vom Auftraggeber geltend zu machen. Dies gilt nicht bei Verletzung des Lebens, der Gesundheit und der Freiheit sowie bei Haftung wegen Vorsatzes.
(6) Soweit die Haftung der bueroloesungen nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die Haftung der Angestellten, Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen der bueroloesungen.
§ 9 Kündigung
(1) Die Vertragsparteien können die Dienste innerhalb der ersten drei Monate nach Vertragsbeginn täglich mit sofortiger Wirkung kündigen. Im Anschluss daran beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum Ende des Abrechnungszeitraums (§4 Abs. 4). Ebenso gilt dies für gesondert beauftragte Leistungsmerkmale, sofern für diese nicht gesonderte Kündigungsfristen vereinbart worden sind. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(2) Die Firma bueroloesungen ist insbesondere zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn
a) der Auftraggeber mit der Zahlung von Leistungsentgelt aus zwei aufeinanderfolgenden zu Beginn eines Abrechnungszeitraums gestellten Rechnungen in Verzug gerät.
b) der Auftraggeber seinen bei Vertragsabschluss angegebenen Wohnsitz ändert und er der Firma bueroloesungen nicht innerhalb von 14 Tagen unaufgefordert seine neue Anschrift mitteilt. Als Anschrift gilt nicht die Mitteilung eines Postfachs oder Vergleichbares.
c) Der Auftraggeber schuldhaft gegen die Vertragsbedingungen verstößt und den Verstoß nicht in angemessener Frist nach Abmahnung durch die Firma bueroloesungen abstellt. Eine Abmahnung ist entbehrlich bei erheblichen Verstößen.
(3) Die Kündigung bedarf der Schriftform.
(4) Die Nichtinanspruchnahme der Dienste der Firma bueroloesungen durch den Auftraggeber kann eine Kündigung im Sinne des Absatz 1 auch dann nicht ersetzen, wenn dies bereits länger anhält.
(5) Ein Tarifwechsel kann jeweils mit einer Frist von drei Werktagen zum Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums (§ 4 Abs. 4) beantragt werden. Zusatzsekretariate und sonstige Erweiterungen können mit Wirkung zum nächsten Werktag hinzugebucht werden. Die Kündigung des Hauptsekretariats hat Wirkung auch für die Zusatzsekretariate.
(6) Die Firma bueroloesungen ist berechtigt, die allgemeinen Geschäftsbedingungen nachträglich zu ändern oder zu ergänzen. In diesem Fall teilt die Firma bueroloesungen dem Auftraggeber die Änderungen in Textfom mit. Widerspricht der Auftraggeber innerhalb von einem Monat ab Zugang der Mitteilungen der Änderung nicht, werden die geänderten Bedingungen Vertragsbestandteil. Im Falle des Widerspruchs verbleibt es bei der ursprünglichen Regelung. Auf die Frist und die Folgen ihrer Nichteinhaltung weist die Firma bueroloesungen den Auftraggeber in der Mitteilung hin.
(7) Führt die Firma bueroloesungen neue Dienste ein, so können hierfür ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen zugrunde gelegt werden.
§ 10 Bonitätsauskünfte
(1) Der Auftraggeber willigt ein, dass die Firma bueroloesungen bei der für ihn zuständigen SCHUFA Gesellschaft (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) sowie den Wirtschaftsauskunfteien CREDITREFORM / CEG BÜRGEL und SUPERCHECK Auskünfte über ihn und bei juristischen Personen über den/die gesetzlichen Vertreter einholt. Fallen auf Grund nicht vertragsgemäßer Abwicklung (z.B. beantragte Mahnbescheide bei unbestrittener Forderung, erlassene Vollstreckungsbescheide, Vollstreckungsmaßnahmen) Daten an, darf sie diese Daten den genannten Organisationen übermitteln, soweit dies nach Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist und dadurch schutzwürdige Belange des Auftraggebers nicht beeinträchtigt werden. Gleiches gilt im Falle der Änderung seiner Adressdaten.
(2) Die Firma bueroloesungen teilt dem Auftraggeber auf Verlangen mit, ob und an welche der in Absatz 1 genannten Organisationen sie Auskünfte übermittelt hat, und wie deren Anschriften lauten. Dem Auftraggeber steht ein Auskunftsanspruch unmittelbar gegen die genannten Organisationen zu, welche Daten dort über ihn gespeichert sind.
§ 11 Form von Willenserklärungen, Vertragsübergang, anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Soweit nach diesen AGB die Textform erforderlich ist, gilt diese durch die Firma bueroloesungen in jedem Fall als gewahrt, wenn die Erklärung dem Auftraggeber per Email zugesandt wurde. Dies gilt auch für alle übrigen Erklärungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses, soweit nicht eine strengere Form als die der Textform, hierzu zählt insbesondere die Schriftform, erforderlich ist.
(2) Die Firma bueroloesungen ist berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen, soweit berechtigte Interessen des Auftraggebers dem nicht entgegenstehen, der Dritte insbesondere eine vertragsgemäße Erbringung der Dienste gewährleistet und keine Zweifel an seiner Solvenz und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bestehen. Der Auftraggeber ist im Falle der Vertragsübertragung zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn der Auftraggeber der Übertragung nicht innerhalb von einem Monat ab Zugang der Mitteilung über die Vertragsübertragung widerspricht. Auf die Bedeutung seines Verhaltens wird der Auftraggeber in der Mitteilung besonders hingewiesen. Vor Ablauf der Monatsfrist wird die Vertragsübertragung nicht wirksam.
(3) Verbindliche Fassung dieser AGB ist ausschließlich die Fassung in deutscher Sprache. Nur diese Fassung ist für den Inhalt dieser AGB und die Rechte und Pflichten aus ihnen maßgeblich. Fassungen in anderen Sprachen sind unverbindliche Übersetzungen, die lediglich Informationszwecken dienen.
(4) Für die Rechtsbeziehung zwischen der Firma bueroloesungen und dem Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts. Dies gilt, soweit nicht anders vereinbart ist, auch für die Bestimmung von Tageszeiten, Feiertagen oder sonstigen zeitlichen oder räumlichen Faktoren.
(5) Ist der Auftraggeber Kaufmann oder hat er seinen allgemeinen Gerichtsstand nicht in der Bundesrepublik Deutschland, so ist Gerichtsstand Siegburg. Die Parteien können jeweils auch an ihrem allgemeinen Gerichtsstand verklagt werden.